Freiberufler oder auch Selbstständige sind grundsätzlich nicht verpflichtet Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen, können dies aber freiwillig tun. Ob Sie freiwillig eine Bilanz erstellen oder Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, können wir Ihnen mit unserer langen Erfahrung behilflich sein.
Wir übernehmen gerne die Ermittlung und die steuerlichen Erklärungen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Gerne beraten wir Sie hierzu an unserem Standort in Gießen.